ALLGEMEINE GESCHĂ„FTSBEDINGUNGEN CHAUFFEURDIENSTE HABER


§ 1 Geltungsbereich

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Mietvereinbarungen, die Beförderungsleistung und vereinbarte Nebenleistungen von Chauffeurdienste Haber, nachfolgend auch Auftragnehmer genannt. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Unsere aktuelle Preisliste sowie die versandte Buchungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages

Der Reservierung des gewünschten Fahrzeugtyps, die der Mieter per Internet bzw. per Telefon tätigt, folgt die Erstellung eines unverbindlichen Festpreis-Angebotes. Akzeptiert der Mieter dieses Angebot und bestätigt den Vertrag per Telefon, E-Mail oder unterschrieben zurück, ist es ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch Eingang per Telefon, E-Mail oder eines unterschriebenen Antrages beim Vermieter zustande. Der Mieter versichert zum Zeitpunkt der Anmietung mindestens 18 Jahre alt zu sein. Beförderungsverträge mit minderjährigen Personen sind ausgeschlossen.

§ 3 Beförderung

Die eingesetzten Fahrzeuge sind für die entgeltliche Personenbeförderung zugelassen. Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Das Fahrzeug wird nicht zu Selbstfahrerzwecken (ohne Fahrer) vermietet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Fahrgäste auf die gesetzliche Anschnallpflicht hinzuweisen. Der Auftragnehmer hat vor dem Antritt der Fahrt das Recht, die Beförderung abzulehnen, wenn beispielsweise durch die Witterung eine sichere Personenbeförderung nicht gewährleistet werden kann. Treten während der Fahrt entsprechende Witterungsverhältnisse ein oder treten Mängel am Fahrzeug auf, ist der Auftragnehmer oder sein Erfüllungsgehilfe berechtigt, die Fahrt abzubrechen. Die Entscheidung über einen Fahrtabbruch liegt im Ermessen des Chauffeurs. Die Kosten für den Weitertransport mit geeigneten Verkehrsmitteln, beispielsweise Taxen oder Mietwagen, übernimmt nicht der Auftragnehmer. Der Auftraggeber hat bei solchen Fällen keinen Anspruch auf Entschädigung. Tritt der Auftragnehmer die Fahrt witterungsbedingt nicht an oder ist wegen eines Defektes am Fahrzeug der Fahrtantritt unmöglich, wird dem Auftraggeber der entrichtete Fahrpreis zurückerstattet. Für den Fall eines Defektes am Fahrzeug ist der Auftragnehmer berechtigt ein ähnliches Ersatzfahrzeug einzusetzen, soweit dieses verfügbar ist. Der Auftraggeber hat bei der Stellung eines Ersatzfahrzeuges keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers dar, sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. Stark alkoholisierte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen. Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Den beförderten Personen ist es nicht erlaubt in den Fahrzeugen zu rauchen. Zuwiderhandeln führt zu einer Entschädigungspauschale von 150,00€. Ebenfalls ist es nicht erlaubt selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke in der Limousine zu konsumieren. Für das Verzehren eigener Getränke oder Speisen in der Limousine wird ein Korkgeld in Höhe von 30,00€ berechnet. Das Mitbringen von Speisen beschränkt sich auf Chips, Haribos oder Salzstangen. Werden eigene Getränke oder Speisen ohne vorheriger Zustimmung des Vermieters im Fahrzeug konsumiert, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € zusätzlich fällig. Die Mitnahme von Haustieren in das Fahrzeug bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers bei Buchung der Mietsache. Nicht bei Buchung angemeldete Haustiere müssen nicht befördert werden. Selbst besorgter Blumenschmuck für die Limousine darf nur mit Saugnäpfen (keine Magnetplatten) befestigt werden und die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen. Blumenschmuck muss für den Fall, dass sich die normale Befestigung (Saugnapf) während der Fahrt löst, mit einer weiteren Befestigung (Sicherungsseil) vorne am Fahrzeug gegen wegfliegen gesichert werden.

§ 4 Verzögerungen

Die Höchstgeschwindigkeiten der Limousinen mit Fahrgästen sind auf Autobahnen 120 km/h, auf Landstraßen 100 km/h und mit Blumenschmuck 50 km/h. Die Fahrt mit Blumenschmuck auf der Autobahn ist somit ausgeschlossen. Bei der Pauschalpreisgestaltung sind diese Höchstgeschwindigkeiten berücksichtigt. Ebenso Wartezeiten zum Ein- und Aussteigen und die Wartezeiten für Trauungszeremonien oder Fototermine. Mehrkosten durch vom Auftraggeber oder den Fahrgästen hervorgerufene Verzögerungen und verkehrsbedingte Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur Nachforderung der durch die Verzögerung entstandenen Mehrkosten, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden des Auftragnehmers oder einem seiner Erfüllungsgehilfen. Berechnet wird jede halbe angefangene Stunde. Geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer bleiben dabei unberücksichtigt. Der Chauffeur hat die Fahrgäste oder den Auftraggeber auf entstehende Verzögerungen hinzuweisen.

§ 5 Preise

Es gelten die am Tag der Buchung jeweils gültigen Preise des Auftragnehmers. Diese können jederzeit und ohne vorherige Ankündigung verändert werden. Berechnet wird grundsätzlich die Zeit wie bei der Buchung angegeben. Im Fahrpreis enthalten sind der Fahrerlohn, die gefahrenen Kilometer, die Endreinigung des Fahrzeugs (bei normaler Verschmutzung) und die Mehrwertsteuer. Nicht normale Verschmutzungen sind u.a. Kaugummis, Glitzerrückstände durch Textilien, Konfetti und Körperflüssigkeiten. Sonderleistungen sind nicht zwangsläufig im Fahrpreis enthalten. Sie werden, soweit möglich, auf Wunsch gegen Aufpreis ausgeführt. Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Leistung. Von der vereinbarten Leistung abweichende zusätzliche Leistungen vergütet der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach den am Tag der Fahrt gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Nutzen der Auftraggeber oder die Fahrgäste vereinbarte Leistungen nicht, obwohl diese vom Auftragnehmer angeboten werden, ist der Auftraggeber nicht berechtigt Minderung zu verlangen. In den Angeboten, Pauschalpreisvereinbarungen und Fahrpreisen sind Spesen für den Chauffeur, Fährgebühren, Parkgebühren u. dgl. nicht enthalten. Sollten während des Fahrauftrages Kosten dieser oder ähnlicher Art anfallen, vergütet der Auftraggeber, ersatzweise einer der Fahrgäste, diese dem Auftragnehmer am Ende der Fahrt in der angefallenen Höhe.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind vor Fahrtantritt zu leisten. Anzahlung nach Vereinbarung und Event.Preisvereinbarungen sind inkl. aller vereinbarten zu fahrenden Kilometer (basiert auf ungefährer Fahrstreckenangabe), Fahrer, Fahrerspesen im Inland, An- und Abfahrt, Betriebsstoffe und KFZ-Versicherung. Nicht enthalten sind: Eintritte, Park- & Fährkosten sowie Straßengebühren. Sonderkonditionen für Langzeitmieter, Agenturen/Vermittler, Dauerkunden. Bei verspäten Zahlungseingängen können wir die Verfügbarkeit des Fahrzeugs nicht garantieren und behalten uns das Recht vor auf ein anderes Fahrzeug auszuweichen.

§ 7 Vertragsstornierung/ Widerruf

Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam. Fernmündliche Stornierungen gelten demnach nur dann, wenn sie von uns schriftlich rückbestätigt werden. Stornogebühren: Bis zu drei Wochen vor dem Termin kostenfrei. Innerhalb von drei Wochen zum Auftragsbeginn 30% des Gesamtauftragswerts, innerhalb 1 Woche zum Auftragsbeginn 50% des Gesamtauftragswerts, innerhalb von 24 Stunden 100% des Gesamtauftragswerts. Für den Eingang einer schriftlichen Stornierung zählt das Ankunftsdatum bei uns. Nicht in den Tarif- oder Preislisten enthaltene oder bei Zulieferern bereits bestellte und nicht mehr stornierbare Sonderleistungen berechnet der Auftragnehmer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung in voller Höhe. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Eingang beim Auftragnehmer an. Der Auftraggeber verzichtet auf das Recht einen niedrigeren Aufwendungsersatz nachzuweisen
Die Stornierung ist zu richten an: Chauffeurdienste Haber, Lindenallee 42, D-14532 Stahnsdorf, E-Mail: kontakt@chauffeurdienste-haber.de

§ 8 Rücktritt

Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt als Folge witterungsbedingter Einflüsse, unvorhersehbarer Ereignisse oder anderer Gründe, die eine sichere Personenbeförderung mit den verwendeten Fahrzeugen aus Sicht der Verantwortlichen bei Chauffeurdienste Haber nicht gewährleisten, unmöglich wird oder der Auftraggeber oder einer der Fahrgäste eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt, insbesondere dann, wenn vereinbarte Zahlungen nicht geleistet sind. Der Auftraggeber ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer mehr als 60 min. verspätet an der vertraglich vereinbarten Startadresse eintrifft.

§ 9 Haftung des Auftraggebers

Blumen und Girlandenschmuck darf nur mittels “Saugnäpfen” am Fahrzeug angebracht werden. Für Schäden am Fahrzeug, die durch andere Befestigungsarten, herausstehende Blumendrähte o.ä. entstehen, haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die pflegliche Behandlung des Fahrzeuges durch Ihn und seine Gäste. Sollten am Fahrzeug durch Ihn oder einen seiner Gäste Schäden an der Karosserie, dem Lack oder dem Inventar entstehen, so haftet der Auftraggeber für die entstandenen Schäden: Lackschäden: – durch das Anlehnen mit kratzenden Gegenständen (Gürtel usw) – durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung – Karosserieschäden: – durch Berührung mit anderen Gegenständen bei Türöffnung – durch das Draufstellen oder Draufsetzen von Personen – durch das Anlehnen mit schweren Gegenständen, Körperteilen Inventarschäden: – durch das Beschädigen von Bar und Haltern – durch das Beschädigen von Polstern, Anbauteilen und Innenverkleidung – durch das falsche Betätigen von elektrischen Bauteilen – durch zu starkes Anstossen von Kristallgläsern Bei Verunreinigungen durch Erbrechen werden Reinigungskosten in Höhe von 250,00 € fällig. Des Weiteren können Folgekosten durch Fahrtenausfall bzw. erhöhter Reinigungsaufwand durch Verunreinigung durch Konfettipistolen / Konfettibonbons oder ähnliches, sowie Erbrechen entstehen. Entstandene Aussenreinigungsarbeiten, die auf den Auftraggeber oder dessen Fahrgäste zurückzuführen sind werden mit bis zu 100,00 € berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 10 Haftung des Auftragnehmers

Eine Haftung des Auftragnehmers für den Ausfall des Fahrzeuges durch technischen oder physischen Defekt, Unwetter wie Hochwasser, Schneeverwehungen, Orkan usw. beschränkt sich lediglich auf die Erstattung des bezahlten Fahrpreises sofern er nicht ein Ersatzfahrzeug bei einem technischen Defekt stellen kann. Der Auftragnehmer kann des Weiteren nicht für die folgenden Ereignisse haftbar gemacht werden: – Organisation eines Ersatzfahrzeuges – Kostenübernahme für Ersatzfahrzeuge – Schadenersatz für entgangene Fahrten oder “Fahrfreuden” – Schadenersatz für nicht zu verwendenden Fahrzeugschmuck Ab Windstärke 12 (120 km/h und mehr), auch in Böen, sowie bei Schneefall wird das Fahrzeug nicht mehr eingesetzt. Der Auftraggeber muss sich dann selbst um ein Ersatzfahrzeug kümmern. Für Schäden, die auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere des Chauffeurs, zurück zu führen sind, haftet der Auftragnehmer nur, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Personentransport stehen. Die Haftung für Sachschäden ist auf 500,00 € je Ereignis und geschädigte Person begrenzt.

§ 10.1 Haftung liegengebliebener Gegenstände

Für vergessene Kleidung, Taschen und Handys übernehmen wir keine Haftung. Fundstücke werden bei uns aufbewahrt und können nach terminlicher Rücksprache abgeholt werden. Wir bitten um Verständnis, das wir die Fundstücke nicht verschicken.

§ 11 Fotorechte

Vereinzelt werden Fotos vor, während oder oder nach der Fahrt gemacht. Diese Fotos werden nicht ohne Rücksprache und Erlaubnis von uns veröffentlicht. Der Kunde kann jederzeit auch nachträglich der Veröffentlichung widersprechen und diese schriftlich an kontakt@chauffeurdienste-haber.de richten.

§ 12 Versicherungsschutz

Für Fahrgäste und Fahrzeuge bestehen alle für ein konzessioniertes Bus und Mietwagenunternehmen erforderlichen Versicherungen nach den geltenden Vorschriften und Deckungssummen.

§ 13 Kooperationspartner / Paketpreise

Die Preise für Pakete richten sich nach dem generellen Fahrzeugpreis plus Paketpreis. Es entstehen keine Ersatzansprüche des Kunden wenn die Fahrt mit einer anderen Limousine als gewünscht durchgeführt werden muss. Chauffeurdienste Haber kann keine Einlassgarantie geben. Stark alkoholisierte Personen wird ggf. der Eintritt verwehrt. Es entstehen keine Ersatzansprüche an den Kunden. Die Barauszahlung vom Freiverzehr ist ausgeschlossen. Pakete sind nicht mit anderen Aktionen/ Nachlässen kombinierbar.

§ 14 Gutscheine

Gutscheine sind wenn nicht anders auf dem Gutschein vermerkt maximal drei Jahre ab Ausstellung bzw. Zahlungseingang gĂĽltig und verfallen nach dieser Zeit.

§ 15 Teilunwirksamkeit

Falls ein oder mehrere vorstehenden Punkte unwirksam sein sollte(n), so bleiben die ĂĽbrigen Punkte vollinhaltlich aufrecht.